Entsorgung von Batterien
Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch Schadstoffe. Durch die getrennte Sammlung werden Materialien zurückgewonnen und Risiken für Umwelt und Gesundheit minimiert.
Wie Sie Batterien erkennen
- Schadstoffhaltige Batterien sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
- Unter dem Symbol stehen Abkürzungen für enthaltene Schwermetalle mit Grenzwerten:

Rückgabe und Entsorgung
- Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
- Kostenfreie Abgabe bei öffentlichen Sammelstellen möglich.
- Kostenfreie Abgabe in unserem Maritim Shop in Ascheberg.
- Rückgabe in unseren Filialen oder Rücksendung an das Zentrallager:
Lüdinghauser Str. 34
59387 Ascheberg

Sonderregelung für Starter- und Verbraucherbatterien
- Beim Kauf erheben wir gesetzlich ein Pfand von 7,50 € (inkl. MwSt.).
- Das Pfand entfällt, wenn eine gebrauchte Starterbatterie abgegeben oder ein gültiger Entsorgungsnachweis vorgelegt wird.
- Bei Abgabe der alten Batterie oder Vorlage des Nachweises erstatten wir das Pfand – auch ohne Neukauf.
Batteriegesetz (BattG)
Das Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Richtlinie über Batterien und Altbatterien in deutsches Recht um (in Kraft seit 01.12.2009). Es regelt verbindlich die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Altbatterien sowie Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber.
Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Sie leisten mit der Rückgabe Ihrer Batterien einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Schadstoffe gelangen nicht in Boden oder Grundwasser, während gleichzeitig wertvolle Metalle zurückgewonnen und wiederverwendet werden können.
Kurz gesagt: Mit der richtigen Entsorgung schützen Sie die Natur, erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht und helfen mit, Rohstoffe für kommende Generationen zu bewahren.