Das sollten Sie jetzt wissen – neues Gesetz für biozidhaltige Antifouling-Produkte ab dem 01.01.2025


Alle wichtigen Änderungen für Verbraucher und Händler auf einen Blick

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft. Für den Kauf von biozidhaltigen Produkten, in unserem Fall speziell die biozidhaltigen Antifoulings, gelten dann neue Vorschriften und Bedingungen, die sowohl Händler als auch Kunden betreffen.

In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen, wie sie sich auf den Handel und die Nutzung von Antifouling-Produkten auswirken und worauf Sie ab sofort achten müssen.

1. Überblick zur neuen Biozidrechts-Durchführungsverordnung

Ab 01. Januar 2025 gilt die neue ChemBiozidDV, die speziell den Handel und die Nutzung von Biozidprodukten regelt. Die Verordnung soll den Einsatz dieser Produkte sicherer und umweltfreundlicher gestalten. Händler müssen künftig strengere Auflagen erfüllen.

§ 10 Verbot der Selbstbedienung
Es gibt ein Verbot der Selbstbedienung, der freie Zugriff ist verboten. Die Produkte müssen verschlossen aufbewahrt werden.

§ 11 Abgabe ausschließlich durch geschultes und sachkundiges Fachpersonal
Die Beratung und Herausgabe biozidhaltiger Antifouling-Produkte darf im Maritim-Shop / stationären Handel ausschließlich durch sachkundiges und geschultes Fachpersonal erfolgen.

§ 11 Abs. (2) Nr. 1. Überprüfung der Vorraussetzung zum Kauf von Antifouling Produkten
Wir überprüfen Ihre persönlichen Voraussetzungen zum Kauf dieser Produkte nach §11 Abs. (2) Nr. 1 der ChemBiozidDV.

§ 11 Abs. (2) Nr. 2. Abgabegespräch / In diesem Abgabegespräch informieren wir Sie über:
a) mögliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko,
b) die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Biozid-Produkts gemäß der Gebrauchsanweisung, insbesondere über Verbote und Beschränkungen,
c) die mit der Verwendung des Biozid-Produkts verbundenen Risiken und mögliche Risikominderungsmaßnahmen,
d) die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie
e) die sachgerechte Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung.

§ 12 Anforderungen an die Abgabe im Online- und Versandhandel
Die oben genannten Bestimmungen gelten ebenfalls für den Onlinehandel. Das Abgabegespräch ist hier fernmündlich oder per Videoübertragung zu führen.

§ 13 Sachkunde für die Abgabe
Die Abgabe von biozidhaltigen Artikeln darf im stationären Handel ausschließlich von sachkundigen Personal vorgenommen werden. Unsere Mitarbeiter haben bereits erfolgreich die Sachkundeprüfung nach §11 der Chemikalien-Verbotsverordnung abgelegt.

Video: Abgabegespräch

Zur Vorbereitung des Abgabegesprächs haben wir hier ein Video für Sie platziert. Hier können Sie bereits alle relevanten Punkte des Abgabegesprächs abrufen oder später bei Bedarf noch einmal ansehen.

2. Was bedeutet das für Sie als Kunden?

Machen Sie sich keine Sorgen, auch nach dem 01.01.2025 werden wir Ihnen weiterhin Antifouling-Produkte verkaufen können. Warum?

  • ✅ Wir haben geschultes Personal mit entsprechenden Sachkundenachweis in unserem Maritim-Shop, in der Kundebetreuung, im Einkauf und in der Logistik.
  • ✅ Wir sind in der Lage Ihnen nach den Bestimmungen der ChemBiozidDV die Produkte zu verkaufen, auch wenn Sie sich ein bisschen mehr Zeit nehmen müssen.
  • ✅ Wir haben eine riesige Auswahl zu Top-Preisen bei uns auf Lager, das garantieren wir Ihnen.

Lagerung von Antifoulings? Kein Problem.

  • frostfrei an einem trockenen und belüftete Ort bei 5-25 Grad. 
  • Vor Hitze, Kälte und Sonneneinstrahlung schützen. 
  • ungeöffnet bis zu 3 Jahren haltbar, angeborchen und luftdicht verschlossen ca. 9 Monate
  • vor Gebrauch gut durchrühren.

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Als Kunde sollten Sie künftig besonders auf die neuen Vorschriften achten, um sicherzustellen, dass Sie regelkonforme Produkte verwenden.

Alle Antifouling-Produkte, die Sie bei uns kaufen, sind zugelassen und registriert.

Achten Sie trotzdem darauf: Verwenden Sie nur Antifouling-Produkte, die ab 2025 zugelassen und registriert sind. Die Zulassung garantiert, dass das Produkt den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher angewendet werden kann. Achten Sie zudem darauf, die neue Kennzeichnung genau zu prüfen. Diese enthält wichtige Informationen über die Inhaltsstoffe, potenzielle Risiken und den sachgerechten Einsatz des Produkts. Die richtige Anwendung ist entscheidend, um sowohl Ihre Sicherheit als auch den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.
Kennzeichnungsetikett auf Grundlage von Anforderungen der CLP-Verordnung
Gefahren- und Sicherheitshinweise gemäß CLP-Verordnung, Klartext der H-, EUH- und P-Sätze

Viele Antifouling-Produkte enthalten mittlerweile umweltfreundlichere Inhaltsstoffe, die weniger schädlich für das Ökosystem sind. Durch die neuen Vorschriften werden solche Produkte bevorzugt, um den Eintrag schädlicher Substanzen ins Wasser zu reduzieren und die Meeresumwelt besser zu schützen.

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3. Was hat sich geändert?

Die neue Verordnung bringt einige zentrale Neuerungen mit sich, die den Einsatz von Biozidprodukten, insbesondere im maritimen Bereich, nachhaltig verändern.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die umweltfreundlicheren Inhaltsstoffe. Die Verordnung legt strengere Anforderungen an die Zusammensetzung von Bioziden fest. Ziel ist es, gefährliche Chemikalien zu reduzieren und durch umweltschonendere Alternativen zu ersetzen. Dies führt zu einer Verringerung der Belastung für die Meeresumwelt.

Darüber hinaus gibt es klare Verwendungseinschränkungen: Bestimmte hochgiftige Stoffe, die bisher in Antifouling-Produkten erlaubt waren, dürfen ab 2025 nicht mehr eingesetzt werden. Dies soll den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt weiter verbessern.

Zudem wurden die Sicherheitsanforderungen verschärft. Produkte müssen nun noch detailliertere Hinweise zur sicheren Anwendung und zum Umweltschutz enthalten. Diese sollen den Anwendern helfen, die Produkte korrekt zu verwenden und dabei mögliche Risiken zu minimieren.

4. Oft gestellte Fragen - FAQ

Ausgehend von bei uns eintreffenden Kundenanfragen, werden wir diesen Bereich ständig aktualisieren und erweitern.

Wir hoffen, Ihnen so die drängendsten Fragen schnell beantworten zu können.

Antifouling ist eine Schutzbeschichtung, die auf den Rumpf von Booten und Schiffen aufgetragen wird, um das Ansiedeln von Organismen wie Algen, Muscheln und Seepocken zu verhindern. Diese Organismen haften an der Unterseite des Bootes, was den Wasserwiderstand erhöht und den Treibstoffverbrauch steigert. Antifouling-Beschichtungen enthalten spezielle Wirkstoffe, sogenannte Biozide, die das Wachstum und die Ansiedlung dieser Organismen hemmen. Es gibt verschiedene Arten von Antifouling-Beschichtungen, darunter selbstpolierende und hartantifouling Farben, die je nach Art des Bootes und der Nutzung gewählt werden.

Ein umweltfreundlicheres Antifouling wird zunehmend erforscht, da die Biozide in traditionellen Produkten negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben können.

Die neuen Vorschriften gelten ab dem 01.01.2025.

Die neue Biozid-Durchführungsverordnung bezieht sich auf Biozidprodukte, die Wirkstoffe enthalten, die zur Bekämpfung von schädlichen Organismen wie Bakterien, Pilzen, Insekten oder in diesem Fall Wasserorganismen (z. B. Algen und Muscheln) eingesetzt werden. Im Kontext von Antifouling-Produkten sind bestimmte Wirkstoffe betroffen, die in der Schiffs- und Bootsbeschichtung verwendet werden.

Betroffene Produkte:

  1. Antifouling-Produkte: Besonders relevant sind hier Produkte, die Biozide enthalten, um die Ansiedlung von marinen Organismen zu verhindern. Diese enthalten oft Kupferverbindungen und andere biozide Wirkstoffe, die unter die Regulierung fallen.
  2. Desinfektionsmittel: Desinfektionsmittel, die Biozide enthalten, um Bakterien und Viren abzutöten, sind ebenfalls von der Verordnung betroffen.
  3. Insektizide und Repellentien: Produkte, die gegen Insekten verwendet werden, etwa Insektensprays, Repellentien oder Schädlingsbekämpfungsmittel.
  4. Holzschutzmittel: Holzschutzmittel, die Biozide gegen Pilze oder Insekten enthalten, sind ebenfalls von der neuen Regelung betroffen.
  5. Schädlingsbekämpfungsmittel für Landwirtschaft und Gärten: Biozide, die in der Bekämpfung von Schädlingen in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bereichen eingesetzt werden.

Ziele der Verordnung: Die Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur zugelassene und als sicher bewertete Biozide auf den Markt kommen. Hersteller müssen für ihre Biozidprodukte eine Zulassung beantragen, die auf einer Bewertung des Risikos für Umwelt und Gesundheit basiert. Produkte, die bestimmte umweltschädliche oder gesundheitsschädliche Wirkstoffe enthalten, könnten eingeschränkt oder verboten werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Biozidverordnung (BPR – Biozid-Produkte-Verordnung, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) in der gesamten Europäischen Union gilt und darauf abzielt, den Einsatz von gefährlichen Substanzen zu minimieren und die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu verbessern.

Als Kunde sollten Sie im Hinblick auf die neue Biozidverordnung einige wichtige Aspekte beachten, insbesondere wenn Sie Biozidprodukte wie Antifouling-Produkte, Desinfektionsmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel kaufen oder verwenden. Hier sind die zentralen Punkte:

1. Zulassung der Produkte:

Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gekauften Biozidprodukte gemäß der EU-Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) zugelassen sind. Hersteller und Vertreiber dürfen nur zugelassene Produkte auf den Markt bringen.

Auf der Verpackung sollte eine Zulassungsnummer stehen, die bestätigt, dass das Produkt die notwendigen Tests zur Sicherheit und Wirksamkeit bestanden hat.

2. Kennzeichnung und Sicherheitsinformationen:

Lesen Sie die Produktetiketten sorgfältig durch. Biozidprodukte müssen klare Kennzeichnungen mit wichtigen Informationen enthalten:

Achten Sie darauf, ob das Produkt spezielle Anforderungen an die Handhabung oder Lagerung hat.

3. Verantwortungsbewusster Einsatz:

Verwenden Sie Biozide nur gemäß den Anweisungen auf dem Etikett. Eine übermäßige oder falsche Anwendung kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die Umwelt und das Wasser haben.

Insbesondere bei Antifouling-Produkten ist es wichtig, diese verantwortungsbewusst anzuwenden, um Umweltverschmutzung zu vermeiden. Zum Beispiel sollten Bootsrümpfe nur in dafür vorgesehenen Bereichen gereinigt werden, damit giftige Rückstände nicht ins Wasser gelangen.

4. Biozidprodukte für den privaten Gebrauch:

Wenn Sie ein Biozidprodukt für den privaten Gebrauch kaufen (z. B. Insektizide, Desinfektionsmittel), stellen Sie sicher, dass das Produkt für den Einsatz in Haushalten zugelassen ist. Gewerbliche Produkte dürfen für den Privatgebrauch nicht verwendet werden.

5. Nachhaltige Alternativen:

Es ist ratsam, sich über umweltfreundliche Alternativen zu herkömmlichen Biozidprodukten zu informieren. Einige neue Biozidprodukte sind umweltschonender und verwenden weniger schädliche Chemikalien.

Auch mechanische oder nicht-chemische Methoden (z. B. Hochdruckreiniger für Bootsrümpfe anstelle von Bioziden) können eine nachhaltige Option sein.

6. Entsorgung:

Biozidprodukte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Informieren Sie sich über die korrekte Entsorgung in Ihrem Wohnort (z. B. Recyclinghöfe oder spezielle Entsorgungsstellen), um Umweltschäden zu vermeiden.

7. Informationen über betroffene Wirkstoffe:

Seien Sie sich bewusst, dass einige Biozidwirkstoffe in der Zukunft aufgrund der Verordnung eingeschränkt oder verboten werden könnten. Informieren Sie sich daher regelmäßig über Aktualisierungen der Regelungen, falls Sie regelmäßig Biozidprodukte verwenden.

Durch Beachtung dieser Punkte können Sie sicherstellen, dass Sie Biozidprodukte verantwortungsbewusst und im Einklang mit den aktuellen EU-Regelungen verwenden, ohne die Umwelt oder Ihre Gesundheit unnötig zu gefährden.

Die neue Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) wurde eingeführt, um den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern und gleichzeitig die Sicherheit und Wirksamkeit von Biozidprodukten zu gewährleisten. Sie ist eine Weiterentwicklung früherer Regelungen und wurde notwendig, um verschiedenen Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Bioziden besser zu begegnen. Hier sind die Hauptgründe für die Einführung der neuen Verordnung:

1. Schutz der Umwelt:

Viele Biozide enthalten chemische Wirkstoffe, die nicht nur schädliche Organismen bekämpfen, sondern auch negative Auswirkungen auf das Ökosystem haben können. Ein Beispiel ist das Antifouling bei Booten, das Wirkstoffe wie Kupfer und andere Biozide enthält, die in die Gewässer gelangen und das marine Leben schädigen können.

Die neue Verordnung legt strenge Anforderungen an die Zulassung solcher Produkte fest, um sicherzustellen, dass ihre negativen Umweltauswirkungen auf ein Minimum reduziert werden.

2. Sicherung der menschlichen Gesundheit:

Biozide werden in vielen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt, von Desinfektionsmitteln über Insektizide bis hin zu Holzschutzmitteln. Da viele dieser Substanzen potenziell giftig sind, kann der unsachgemäße Gebrauch Gefahren für die menschliche Gesundheit mit sich bringen.

Die Verordnung sorgt dafür, dass Biozidprodukte sicher für den menschlichen Gebrauch sind, indem sie strenge Sicherheitsprüfungen verlangt und genaue Kennzeichnungsvorschriften für die Anwendung und Entsorgung festlegt.

3. Harmonisierung innerhalb der EU:

Vor der Einführung der Verordnung gab es in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Regeln und Standards für die Zulassung und den Gebrauch von Bioziden. Dies führte zu einem unübersichtlichen Markt, in dem manche Produkte in einem Land zugelassen, in einem anderen jedoch verboten waren.

Die Verordnung schafft ein einheitliches System für die Zulassung und den Einsatz von Biozidprodukten in allen Mitgliedsstaaten der EU. Dies erleichtert den Handel innerhalb der EU und gibt den Verbrauchern Sicherheit, dass zugelassene Produkte den gleichen hohen Standards genügen.

4. Förderung nachhaltiger und weniger gefährlicher Produkte:

Ein weiteres Ziel der Verordnung ist es, den Einsatz von gefährlichen Chemikalien zu reduzieren und Alternativen zu fördern. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht nur wirksam, sondern auch sicher sind. Biozide, die für die Umwelt oder die Gesundheit besonders schädlich sind, werden zunehmend durch weniger problematische Alternativen ersetzt.

Es gibt Anreize für die Entwicklung umweltfreundlicher Biozide, und die Verordnung verlangt, dass bei der Zulassung von Produkten stets auch weniger gefährliche Alternativen geprüft werden.

5. Erhöhte Transparenz und Konsumentenschutz:

Durch die Einführung klarer Kennzeichnungspflichten wird sichergestellt, dass Verbraucher wissen, welche Wirkstoffe in den Produkten enthalten sind und wie sie sicher zu verwenden sind.

Verbraucher können so informierte Entscheidungen treffen und wissen, wie sie Biozide verantwortungsvoll verwenden können, ohne ihre Gesundheit oder die Umwelt zu gefährden.

6. Überwachung und Kontrolle:

Die Verordnung sorgt für eine verbesserte Überwachung der Biozidprodukte auf dem Markt. Nationale Behörden überprüfen regelmäßig, ob die Anforderungen eingehalten werden, und können Produkte, die nicht den Vorschriften entsprechen, aus dem Verkehr ziehen.

Dies gewährleistet, dass nur geprüfte und zugelassene Produkte auf den Markt kommen, was den Verbraucherschutz erhöht.

Zusammenfassung:

Die neue Biozidverordnung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Biozidprodukte nur dann verwendet werden, wenn sie nachweislich sicher und wirksam sind. Gleichzeitig zielt sie darauf ab, den Einsatz gefährlicher Stoffe zu reduzieren, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen. Durch strengere Regeln und einheitliche Standards in der EU wird zudem der Markt transparenter und der Verbraucher besser geschützt.

Ja. Sie können jetzt gekaufte Produkte abhängig vom Haltbarkeitsdatum bis zum vollständigen Verbrauch verwenden.

5. Haben Sie noch weitere Fragen?

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie persönlich unter info@compass24.de oder unter der 02593-915 236.

Unser geschultes Fachpersonal hilft Ihnen gerne weiter.

Die wichtigsten Informationen noch einmal in Kürze

Hier sind die wichtigsten Informationen zur Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) in Stichpunkten:
  • Ziel: Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Biozidprodukten.
  • Geltungsbereich: Gilt für Biozidprodukte, die zur Bekämpfung von Organismen wie Bakterien, Insekten, Algen usw. verwendet werden.
  • Zulassungspflicht: Alle Biozidprodukte müssen vor dem Inverkehrbringen in der EU zugelassen werden.
  • Zulassungsnummer: Jedes zugelassene Produkt erhält eine eindeutige Zulassungsnummer, die auf der Verpackung angegeben sein muss.
  • Wirkstoffe: Nur Wirkstoffe, die auf EU-Ebene genehmigt sind, dürfen verwendet werden.
  • Sicherheitsanforderungen: Strenge Prüfung auf Sicherheit für Umwelt, Gesundheit und Wirksamkeit vor der Zulassung.
  • Kennzeichnung: Produkte müssen eindeutig gekennzeichnet sein, einschließlich Wirkstoffe, Anwendungs- und Sicherheitsanweisungen.
    Kennzeichnungsetikett auf Grundlage von Anforderungen der CLP-Verordnung
    Gefahren- und Sicherheitshinweise gemäß CLP-Verordnung, Klartext der H-, EUH- und P-Sätze
  • Umwelt- und Gesundheitsschutz: Ziel ist die Minimierung der Risiken durch Biozide für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
  • Alternativen: Förderung weniger gefährlicher oder umweltfreundlicher Alternativen.
  • Verantwortungsvolle Anwendung: Anwender müssen sich an die auf dem Produkt angegebenen Anweisungen und Vorschriften halten.
  • Überwachung und Kontrolle: Nationale Behörden überwachen die Einhaltung der Verordnung.

Diese Verordnung sorgt für den sicheren Einsatz von Biozidprodukten und den Schutz von Mensch und Umwelt durch strenge Prüfungen und klare Kennzeichnungsanforderungen.

Möchten Sie selbst im Gesetzestext etwas nachlesen? Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/chembioziddv/

Informationen zur sachgerechten Anwendung finden Sie außerdem in unserem Ratgeber

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