Informationen zur Mehrwertsteuerbefreiung von Solaranlagen, Batterien und Photovoltaikartikeln

Ab sofort sind Photovoltaikanlagen, Batterien, Solarpaneele, Wechselrichter und das gesamte Zubehör sowie Montagematerial von der Mehrwertsteuer befreit! Aufgrund einer Regelung gemäß § 12 Absatz 3 des Jahressteuergesetzes (JStG) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen, Batterien und Photovoltaik-Produkten.

Diese Produkte sind mehrwertsteuerbefreit

  • Batterien als Speichermedium
  • Solarmodule und Photovoltaik-Paneele
  • Wechselrichter und Steuerungskomponenten
  • Stromspeicher und Batteriesysteme

Voraussetzungen / Bedingungen

  1. Ort der Installation: Die Anlage muss in Deutschland betrieben werden. Die Rechnungs- und Lieferadresse muss ebenfalls dort liegen.
  2. Art der Nutzung: Anlagen für Privathaushalte, Balkone, Gärten, Garagen oder stationäre Wohnmobile und Boote
  3. Leistung: Die maximale Leistung der Anlage darf nicht mehr als 30 kWp betragen. Das entspricht ca. 75 Modulen.

Wichtige Hinweise

  • Eine rückwirkende Steuererstattung für bereits abgewickelte Aufträge ist nicht möglich.
  • Telefonische Bestellungen mit Mehrwertsteuerbefreiung können wir leider nicht entgegennehmen.
  • Die Nachweispflicht für die steuerlichen Voraussetzungen liegt bei Ihnen.